• Mithilfe Deiner Daten fragen wir bei allen Stromanbietern in Deiner Nähe an, um Dir den besten Stromvertrag mit Gratis Wunschprämie (PS4, XBOX One X, Siemens EQ.6 plus s700, Samsung Waschtrockner) auszuhandeln.

    Dabei verhandeln wir den besten Preis und die besten Konditionen basierend auf Deiner Wohnsituation.
    Das spart nervige Zeit, für Dich den besten Stromanbieter zu verhandeln während wir uns um alles kümmern.
  • Selbstverständlich!
    Deine Daten werden streng vertraulich mit 265-Bit Verschlüsselung nach SSL Standard gespeichert.
    Deine Daten werden nicht an Dritte ohne ausdrückliche Erlaubnis von Dir weitergegeben.
    Auf Wunsch kannst Du Deine Daten jederzeit per e-mail an Support@DeinNetzExperte.de löschen lassen.
  • Da wir nicht nur Partner zahlreicher Stromanbieter sind, können wir Dir auch andere Angebote wie den besten Preis für Internet, Gas, Fernsehen und Handy anbieten. Du bekommst regelmäßig Anfragen per e-mail und SMS zugeschickt, ob es Dich interessieren könnte. Wenn nicht, kannst Du diese getrost ignorieren oder unsere e-mails und SMS von uns abbestellen. Wir versprechen, dass es nicht zu SPAM kommen wird.
  • Das Bundeskartellamt hat gleich mehrere Vergleichsportale kritisiert.

    So berichtete Stiftung Warentest:

    • Oft wird der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihen­folge der Sucher­gebnisse und die Empfehlungen der Vergleichs­portale im Einzelnen zustande kommen.
    • Die Markt­abdeckung ist für den Verbraucher nicht sicht­bar. „Mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab“, so das Bundes­kartell­amt.
    • Manchmal werden bei der Dar­stellung der Sucher­gebnisse bezahlte Anzeigen über der eigentlichen Ergeb­nisliste positioniert.

    Weitere Kritik: Sucher­gebnisse können von Entgelten oder Provisionen beein­flusst werden, die Anbieter an die Portale zahlen.

    Was das bedeutet?
    Du musst zahlreiche Vergleichsportale durchsuchen.
    Vergleichsportale sind häufig mehr an ihrer eigenen Provision interessiert, als Dir den besten Preis für Strom zu bieten.
    Wir bekommen Angebote direkt von den Anbietern und handeln das beste Angebot heraus, um Dir eine Gratis PS4 Pro (1 TB) mit Deinem neuen Stromvertrag bieten zu können.

  • Ganz einfach.

    Wir tippen Deine angegebenen Daten bei uns ein. Dein neuer Stromvertrag kommt per e-mail und SMS auf Dein Handy.
    Einfach per SMS den Link aufrufen und Du bekommst eine digitale Version des neuen Stromvertrags mit Gratis Wunschprämie angezeigt.
    Dann mit Finger in den vorgesehen Feldern unterschreiben und abspeichern.
    Wunschweise können wir Dir den Vertrag auch gerne per Post zukommen lassen, damit Du Dir alles in Ruhe durchlesen kannst.
    Unterschrieben kannst Du es dann bequem mit beigelegten Antwortumschlag an uns zurückschicken.

  • Sollte irgendwas Dir nicht passen, kannst Du uns jederzeit mit unserer e-mail Support@DeinNetzExperte.de erreichen und unsere Experten Hotline 0800 55555 69 (24h Hotline) anrufen.
    Falls Du komplett Deine Meinung geändert hast, kannst Du innerhalb von 14 Tagen das Vertragsverhältnis widerrufen und die Wunschprämie zurückschicken.
  • Ja! Du erhälst ein schriftliches Angebot nach unserem Telefongespräch bequem an Deine Adresse geschickt, die Du bei uns hinterlegt hast. Dort werden nochmal alle Konditionen aufgelistet mit der Wunschprämie im Detail. Du unterschreibst das schriftliche Angebot, schickst es an uns zurück und erhältst Tage später einen Durchschlag. Außerdem bekommst Du eine digitale, schriftliche Version des Angebots per .PDF an Deine hinterlegte e-mail zugeschickt.
  • Für einen reibungslosen Wechsel zu deinem neuen Stromanbieter benötigen wir im Bestellprozess folgende Angaben von Dir:

    Deinen vollständigen Namen sowie die Lieferanschrift Deiner Verbrauchsstelle
    Deinen geschätzten Jahresverbrauch (s. Jahresabrechnung Ihres bisherigen Anbieters)
    Wenn Du per Lastschrift zahlen möchtest Deine IBAN Bankverbindung
    Die Zählernummer Deines Strom-/Gaszählers (kann auch im Laufe des Prozesses nachgereicht werden)
    Wenn wir für Dich bei Deinem jetzigen Versorger kündigen sollen, benötigen wir dessen Namen und idealerweise falls zur Hand auch Deine Kundennummer dort.

    Alle Angaben, die Du machst, werden natürlich verschlüsselt übertragen und unterliegen den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

  • Die Kündigung Ihres bisherigen Strom-/Gasliefervertrags übernehmen wir gerne für Dich, darum brauchst Du Dich nicht zu kümmern.

    Solltest Du allerdings aufgrund einer Preiserhöhung oder wegen eines anderen Sonderkündigungsrechts Deinen Anbieter wechseln wollen, so raten wir Dir, den Strom-/Gasvertrag wegen der Kurzfristigkeit selbst zu kündigen. Im Laufe der Bestellung bei Dein NetzExperte kannst Du uns dann das genaue Enddatum Ihres Strom-/Gasvertrags mitteilen.

  • Bei Ihrer Bestellung bei Dein NetzExperte hast Du die Möglichkeit, einen Wunschtermin für den Lieferbeginn anzugeben. Wir werden im weiteren Verlauf Deiner Bestellung alles tun, um diesen Termin einzuhalten.

    Sollte es hier zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen, werden wir Dich umgehend darüber informieren und uns um eine Lösung kümmern, um Dich schnellstmöglich mit deinem neuen Stromanbieter versorgen zu können.

    Auch wenn alle Stricke reißen: Du wirst unter keinen Umständen ohne Strom oder Gas dastehen, da der Gesetzgeber hierfür eine Ersatzversorgung geregelt hat. Für diese Ersatzversorgung musst Du nichts tun – sie greift im unwahrscheinlichen Notfall automatisch.

  • Wir werden die Restlaufzeit bei der Bestellabwicklung berücksichtigen und dafür sorgen, dass Du termingerecht mit dem neuen Dein NetzExperte Stromanbieter versorgt wirst. Deine Restlaufzeit kann bis zu sechs Monate betragen. Entscheidest Du Dich für ein Produkt mit Hardwarebonus, kannst Du direkt bei uns abschließen, wenn die Restlaufzeit Ihres Strom- und/oder Gasvertrages noch maximal drei Monate beträgt. Hast Du eine längere Vertragsbindung bei Deinem Versorger, freuen wir uns, wenn Du Dich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Belieferung vom Dein NetzExperte Stromanbieter anmeldest.

  • Bei einer Preiserhöhung Deines jetzigen Versorgers steht Dir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu.

    Wir empfehlen in diesem Fall wegen der Kurzfristigkeit selber bei Deinem Versorger zu kündigen, um sicher zu sein, dass alle Fristen eingehalten werden.

    In der Bestellung bei Dein NetzExperte Energie kannst Du uns dann das genaue Enddatum Deines Strom-/Gasvertrags mitteilen.

  • Nein, das brauchst Du nicht. Dein Netzbetreiber wird sich mit Dir in Verbindung setzen, um den Zählerstand zum Ende Deines bisherigen Strom-/Gasliefervertrags zu erfragen. Dein NetzExperte bekommt den Zählerstand dann direkt über den Netzbetreiber. Du brauchst Dein NetzExperte gegenüber nichts tun.
  • Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Dein örtlicher Ersatzversorger auf jeden Fall und jederzeit eine unterbrechungsfreie Strom-/Gasversorgung garantiert.
  • Beim erstmaligen Gespräch erhältst Du nach Einverständnis eine e-mail oder SMS, wodruch Du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags unterschreiben kannst. Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem Dir Dein NetzExperte in einer E-Mail sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Datum des Lieferbeginns mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen.
  • Der bereitgestellte Ökostrom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen (entspricht den EE01-Kriterien des TÜV Süd). Mit dem Ökostrom wird weiterhin der Aufbau weiterer regenerativer Energien gefördert.

Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad

Immer häufiger begrüßen Stromanbieter ihre Neukunden mit einer Sachprämie anstatt mit einem Geldbonus. Wie gut sind Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad und was ist bei der Auswahl zu beachten?

Die Konkurrenz unter den Stromanbietern ist groß. Um neue Kunden zu gewinnen, reicht ein Geldbonus zur Begrüßung oft nicht mehr aus. Viele Stromanbieter werben mit Sachprämien, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Wer mobil sein, sich fit halten und gleichzeitig die Umwelt schonen möchte, kann sich für einen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad entscheiden. Günstiger gibt es ein neues Fahrrad oder E-Bike zumeist nicht. Wechselwillige Stromkunden sollten jedoch nicht vergessen, dass es sich nicht um ein Geschenk handelt. Bei einem Vergleich lohnt es sich, näher auf die verschiedenen Details bei den Tarifen zu achten.

Wie gut sind Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad?


Die Stromanbieter wissen, dass die Wechselbereitschaft unter den deutschen Stromkunden nur schwach ausgeprägt ist. Ein Geldbonus für einen Wechsel wird von vielen Stromkunden nicht mehr als Anreiz angesehen, den Stromanbieter zu wechseln. Greifbarer können Sachprämien sein, zu denen neben Handys, Laptops, Flachbildfernsehern oder Playstation auch ein Fahrrad oder E-Bike zählt. Einige Stromversorger bieten sogar eine kleine Auswahl an Fahrrädern oder E-Bikes an. Das Angebot wäre nicht attraktiv genug, würde es sich bei den Fahrrädern oder E-Bikes nicht um hochwertige Markenprodukte handeln. Bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad sagenhaft günstig bekommen - das ist für viele Stromkunden ein Grund zum Wechseln. Gerade diejenigen mit einem schmalen Budget, die sonst nicht genug Geld haben, um ein neues Fahrrad oder E-Bike zu kaufen, oder die aufgrund einer schlechten Bonität kein Fahrrad auf Ratenzahlung kaufen können, fühlen sich angesprochen. Die Stromanbieter mit Prämie Fahrrad oder E-Bike sind durchaus seriös. Wer wechseln möchte, sollte beim Vergleich jedoch genauer hinschauen.

Fahrrad oder E-Bike ist kein echtes Geschenk


Zu verschenken haben auch die Stromanbieter mit Prämie Fahrrad nichts. Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, bekommt quasi Fahrrad oder E-Bike zu niedrigen Raten. Die Stromkosten können im Vergleich höher als bei einem anderen Anbieter sein. Nicht zu vergessen ist auch die längere Vertragslaufzeit, die mitunter 24 Monate beträgt. Mit ihren Stromabschlägen zahlen die Stromkunden die Raten für E-Bike oder Fahrrad. Ist das E-Bike oder Fahrrad hochwertiger, verlangen die Stromanbieter mitunter auch eine Zuzahlung. Dennoch bekommen Stromkunden ihr Fortbewegungsmittel mit zwei Rädern oftmals günstiger als im Laden. Auch diejenigen, die über einen negativen Schufa-Eintrag verfügen und sonst kein Fahrrad oder E-Bike auf Ratenzahlung kaufen können, haben bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad gute Chancen. Auch die Stromanbieter prüfen die Bonität, doch nehmen sie es nicht so genau wie beispielsweise Banken oder Online-Händler. Fahrrad oder E-Bike werden mit einer Zuzahlung und den monatlichen Abschlägen bezahlt. Die etwas ungünstigeren Konditionen gegenüber Stromanbietern ohne Sachprämie werden von vielen Stromkunden gern übersehen.


Auf das Kleingedruckte achten

Der Stromanbietervergleich informiert über die Stromanbieter und deren Konditionen. Er zeigt auch, ob ein Geldbonus oder eine Sachprämie für Neukunden gewährt wird. Wer sich für einen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad entscheidet, sollte sich vor dem Wechsel auf der Webseite des Anbieters genau informieren. Wechselwillige Stromkunden sollten sich etwas Zeit nehmen und auch das Kleingedruckte lesen, bevor sie den Antrag zum Wechsel stellen. Der Wechsel zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad kann mit verschiedenen Bedingungen oder Klauseln verbunden sein:
- längere Vertragslaufzeit, beispielsweise 24 Monate
- monatliche Abschläge können ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit deutlich höher sein
- höhere Abschläge
- höherer Grundpreis
- Mindestabnahme an Strom, die nicht sinnvoll ist, wenn der Stromkunde nur eine kleine Wohnung hat, selten zu Hause ist und das verfügbare Kontingent gar nicht ausschöpft
- Zusatz "Solange der Vorrat reicht", sodass die Wunschprämie nicht immer auf Lager ist und der Kunde sein E-Bike oder Fahrrad gar nicht bekommt, aber trotzdem den hohen Preis zahlt
- vorzeitige Kündigung des Vertrags, beispielsweise bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung durch den Stromanbieter, ist oft nur mit einer Ausgleichszahlung möglich, um Fahrrad oder E-Bike vollständig zu bezahlen
- Wird die fristgemäße Kündigung des Vertrags versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch und kann weiterhin mit hohen Abschlägen verbunden sein, auch wenn die Prämie schon längst bezahlt ist.
Mit allen diesen Bedingungen sollten Kunden rechnen, die zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wechseln wollen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren die Stromanbieter über die Konditionen. Wer wechseln möchte, sollte genau überlegen, ob er bereit ist, seinen Vertrag bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad zu solchen Konditionen abzuschließen.

Kundenbindung bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad


Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wollen nicht nur neue Kunden gewinnen, sondern ihre Neukunden auch über einen längeren Zeitraum halten. Daher sind solche Tarife oft mit einer längeren Vertragslaufzeit verbunden. Viele Stromanbieter gewähren ihren Neukunden eine Preisgarantie über einen bestimmten Zeitraum. Unabhängig davon, wie sich die Strompreise am Markt verändern, bleiben die Preise für Neukunden davon in dieser Zeit unberührt. Auch Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad können eine Preisgarantie gewähren, um den Wechsel noch attraktiver zu gestalten. Nicht zu vergessen ist, dass die Preise auch mit Preisgarantie schon ziemlich hoch sein können, um die Prämie zu bezahlen. Auch ein Blick auf die Kündigungsfrist ist sinnvoll. Sie beträgt mitunter drei Monate zum Vertragsende. Bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist das eine lange Zeit. Stromkunden vergessen nicht selten, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Automatisch verlängert sich der Vertrag dann wieder um die vereinbarte Laufzeit, mindestens aber um ein Jahr.

Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis


Nicht nur bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad ist es sinnvoll, einen Blick auf die Tarifdetails zu werfen und auf Grund- sowie Arbeitspreis zu achten. Bei den meisten Stromanbietern setzt sich der Strompreis aus Grund- und Arbeitspreis zusammen, doch kann sich dieses Verhältnis stark unterscheiden.
Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird im Stromanbietervergleich bei den Tarifdetails in der Regel pro Monat angegeben. Er ist auch dann zu zahlen, wenn gar kein Strom verbraucht wurde. Er wird auch als Grundgebühr oder Zählergebühr bezeichnet. Der Grundpreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die unabhängig davon anfallen, ob Strom verbraucht wird. Er besteht aus Bereitstellungs- und Verrechnungspreis. Der Bereitstellungspreis enthält Kosten, die anfallen, damit der Strom im Haushalt überhaupt verfügbar ist. Der Verrechnungspreis enthält Kosten für Zähler, Ablesungen und Rechnungslegung.
Nicht alle Stromanbieter erheben jedoch einen Grundpreis. Bei solchen Stromanbietern wird nur der Arbeitspreis pro Kilowattstunde berechnet, der verbrauchsabhängig ist. Es mag verlockend erscheinen, einen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad zu wählen, bei dem kein Grundpreis anfällt. Das ist jedoch zumeist nicht günstig. Diese Anbieter berechnen entweder einen hohen Arbeitspreis oder schreiben eine Mindestabnahmemenge an Strom vor. Wird nur wenig Strom verbraucht, kann das richtig teuer werden. Der Arbeitspreis besteht aus
- Konzessionsabgaben
- Bereitstellungsgebühren
- Netzentgelten
- staatlichen Steuern und Abgaben.


Was kosten Fahrräder oder E-Bikes?


Wer zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wechseln möchte, sollte nicht nur auf die Tarifdetails und die Konditionen achten. Um zu entscheiden, ob ein solcher Tarif tatsächlich günstiger ist als der separate Abschluss eines Stromvertrags und der Kauf eines Drahtesels, sollten sich Stromkunden über die Preise von E-Bikes und Fahrrädern informieren. Für ein gutes E-Bike mit komfortabler Ausstattung von einem namhaften Hersteller müssen Verbraucher mitunter 2.000 Euro oder mehr über den Ladentisch reichen. Auch hochwertige Fahrräder haben ihren Preis und können schon um die 1.500 Euro kosten. Es gibt aber auch deutlich billigere Fahrräder, die schon für etwas mehr als 200 Euro erhältlich sind. E-Bikes im unteren Preissegment sind für über 1.000 Euro zu haben. Viele Händler gewähren im Rahmen von Aktionen attraktive Rabatte beim Kauf eines Fahrrads oder E-Bikes. Auch Auslaufmodelle sind oft zu günstigen Preisen zu haben. Der Kauf eines solchen Fahrrads oder E-Bikes und der separate Abschluss eines Stromvertrages ist oft günstiger als der Wechsel zu einem Stromanbieter E-Bike oder Fahrrad. Wechselwillige Stromkunden, die an einen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad denken, sollten sich zuvor informieren, was aktuell an E-Bikes und Fahrrädern auf dem Markt ist. Anschließend werden die Tarifdetails genauer geprüft. Die beim Stromversorger in Aussicht gestellten E-Bikes oder Fahrräder sollten auf Marke und Ausstattung gecheckt werden.


Was tun bei einem negativen Schufa-Eintrag?


Für diejenigen, die über einen negativen Schufa-Eintrag verfügen, kann der Wechsel zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad durchaus der einfachere und günstigere Weg sein, um an das begehrte zweirädrige Fortbewegungsmittel zu gelangen. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt keinen Kredit bei der Bank und kann auch keine Ware auf Ratenzahlung kaufen, da sich die Banken und Händler gegen das Risiko eines Zahlungsausfalls absichern. Sie holen vor dem Vertragsabschluss eine Schufa-Auskunft ein. Auch die Stromanbieter prüfen die Bonität und stellen eine Anfrage bei der Schufa, doch setzen sie die Messlatte oft nicht so hoch an. Da Strom ein Grundbedürfnis ist, können Menschen mit negativem Schufa-Eintrag häufig einen Stromvertrag bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad abschließen. Wird ein Antrag von einem Anbieter abgelehnt, müssen Verbraucher mit negativer Schufa die Hoffnung noch nicht aufgeben. Bei einem anderen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad kann ein Vertragsabschluss möglich sein.

Vergleich: Wichtig vor dem Wechsel


Wer zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wechseln möchte, sollte unbedingt den Stromanbietervergleich nutzen. Damit der Vergleich gestartet werden kann, müssen Postleitzahl und Wohnort sowie der jährliche Stromverbrauch in die Eingabefelder eingetragen werden. Der Jahresverbrauch ist auf der Jahresendabrechnung des bisherigen Anbieters zu finden. Die Vergleichsplattformen im Internet bieten auch Orientierungshilfen an. Die Suche nach einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad kann mit verschiedenen Filtern eingegrenzt werden. Stromkunden können beispielsweise nur Ökostromtarife, nur Tarife mit Preisgarantie oder Tarife mit hoher Kundenempfehlungsquote anzeigen lassen. Der Vergleich informiert über
- Preis pro Monat
- monatliche Einsparung gegenüber dem regionalen Grundversorger
- mögliche Preisgarantie
- Vertragslaufzeit
- angebotene Prämien.
Beim Vergleich sollten die Tarifdetails näher angeschaut werden. Bei einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad fällt eine Einsparung gegenüber dem regionalen Grundversorger nur gering aus oder ist gar nicht möglich, da das Fahrrad oder E-Bike vom Kunden bezahlt werden muss. Über den Vergleich können Stromkunden den geeigneten Anbieter auswählen und dort den Antrag auf Stromversorgung stellen.


Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter beachten


Wer zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wechseln möchte, muss sich nicht um die Kündigung beim bisherigen Energieversorger kümmern. Der neue Stromversorger kümmert sich um die Kündigung. Wichtig ist jedoch die Einhaltung der Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert und ein Wechsel in weite Ferne rückt. Die Kündigungsfristen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Vor dem Wechsel zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad ist daher ein Blick in die AGB des bisherigen Anbieters wichtig. Rechtzeitig vor dem Beginn der Kündigungsfrist muss der Antrag gestellt werden.
Auch beim neuen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad muss der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden, damit er sich nicht verlängert. Das kann richtig teuer werden, da der Kunde dann zwar seine Prämie bekommen hat, aber noch weiterhin den hohen Prämienpreis zahlen muss.
Ein Sonderkündigungsrecht haben Stromkunden bei einem Umzug. Meistens beträgt die Kündigungsfrist dann zwei Wochen. Erhöht der Stromanbieter die Preise, muss er das rechtzeitig ankündigen. Der Kunde hat auch dann ein Sonderkündigungsrecht. Er muss den Vertrag meistens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Information über die Preiserhöhung kündigen. Bei einem Umzug und einer Preiserhöhung durch den Stromanbieter muss der Stromkunde selbst bei seinem alten Anbieter kündigen.


So gelingt der Wechsel zum Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad


Wer über den Stromanbieter-Vergleich einen günstigen Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad gefunden hat, geht beim Wechsel folgendermaßen vor:
- auf die Webseite des neuen Stromanbieters gehen
- Antragsformular mit persönlichen Angaben, Name des bisherigen Stromanbieters, Zählernummer und Kundennummer ausfüllen
- Prämie auswählen
- Antragsformular abschicken
- auf Antwort des neuen Stromanbieters warten.
Nach Prüfung des Antrags meldet sich der Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad bei seinem neuen Kunden. Er begrüßt ihn als neuen Kunden und fordert ihn auf, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zählerstand mitzuteilen. Der Neukunde wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt vom neuen Anbieter mit Strom beliefert. Die Stromversorgung ist während der Zeit des Wechsels dauerhaft sichergestellt. Der wechselwillige Kunde ist niemals ohne Strom.
Wann der Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad die Prämie gewährt, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Zumeist bekommt der Neukunde seine Prämie, wenn er seinen ersten Stromabschlag bezahlt hat.

Wer zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad wechseln möchte, kann schnell über den Vergleich einen passenden Anbieter finden.


Fazit: Konditionen genau prüfen bei Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad


Bei einem Stromanbieterwechsel mag es verlockend erscheinen, zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad zu wechseln. Bei der Prämie handelt es sich jedoch nicht um ein Geschenk. Der Stromkunde bezahlt die Prämie mit seinen Abschlägen und muss eventuell noch eine Zuzahlung leisten. Daher sollten wechselwillige Kunden den Stromanbietervergleich nutzen und die Konditionen der Anbieter kritisch hinterfragen. Auch bei negativer Schufa ist mitunter der Wechsel zu einem Stromanbieter mit Prämie E-Bike oder Fahrrad möglich.

* Positive Bonität vorausgesetzt. Bei positiver Bonität erhält der Kunde die gewählte Prämie für 24,99€ mtl. inkl. MwSt. dazu.
Für die Prämie benötigt es eine zweite, separate Prüfung der Bonität durch Dein NetzExperte, die nach Übermittlung der Vertragsbestätigung und des Nachweises über den 1. geleisteten Abschlags an den Strom- bzw. Gasanbieter von Dein NetzExperte initiiert wird.
Bei negativer Bonität behält sich Dein NetzExperte das Recht vor, keine Prämie an den Kunden auszuschütten.
Der vom Kunden gewählte Strom- bzw. Gasvertrag bleibt auch bei negativer Bonität bei Dein NetzExperte bestehen, da der Strom- bzw. Gasanbieter unabhängig zu Dein NetzExperte ist und nichts mit der Prämie von Dein NetzExperte zutun hat.

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