• Mithilfe Deiner Daten fragen wir bei allen Stromanbietern in Deiner Nähe an, um Dir den besten Stromvertrag mit Gratis Wunschprämie (PS4, XBOX One X, Siemens EQ.6 plus s700, Samsung Waschtrockner) auszuhandeln.

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  • Selbstverständlich!
    Deine Daten werden streng vertraulich mit 265-Bit Verschlüsselung nach SSL Standard gespeichert.
    Deine Daten werden nicht an Dritte ohne ausdrückliche Erlaubnis von Dir weitergegeben.
    Auf Wunsch kannst Du Deine Daten jederzeit per e-mail an Support@DeinNetzExperte.de löschen lassen.
  • Da wir nicht nur Partner zahlreicher Stromanbieter sind, können wir Dir auch andere Angebote wie den besten Preis für Internet, Gas, Fernsehen und Handy anbieten. Du bekommst regelmäßig Anfragen per e-mail und SMS zugeschickt, ob es Dich interessieren könnte. Wenn nicht, kannst Du diese getrost ignorieren oder unsere e-mails und SMS von uns abbestellen. Wir versprechen, dass es nicht zu SPAM kommen wird.
  • Das Bundeskartellamt hat gleich mehrere Vergleichsportale kritisiert.

    So berichtete Stiftung Warentest:

    • Oft wird der Verbraucher nicht darüber aufgeklärt, wie die Reihen­folge der Sucher­gebnisse und die Empfehlungen der Vergleichs­portale im Einzelnen zustande kommen.
    • Die Markt­abdeckung ist für den Verbraucher nicht sicht­bar. „Mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab“, so das Bundes­kartell­amt.
    • Manchmal werden bei der Dar­stellung der Sucher­gebnisse bezahlte Anzeigen über der eigentlichen Ergeb­nisliste positioniert.

    Weitere Kritik: Sucher­gebnisse können von Entgelten oder Provisionen beein­flusst werden, die Anbieter an die Portale zahlen.

    Was das bedeutet?
    Du musst zahlreiche Vergleichsportale durchsuchen.
    Vergleichsportale sind häufig mehr an ihrer eigenen Provision interessiert, als Dir den besten Preis für Strom zu bieten.
    Wir bekommen Angebote direkt von den Anbietern und handeln das beste Angebot heraus, um Dir eine Gratis PS4 Pro (1 TB) mit Deinem neuen Stromvertrag bieten zu können.

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    Einfach per SMS den Link aufrufen und Du bekommst eine digitale Version des neuen Stromvertrags mit Gratis Wunschprämie angezeigt.
    Dann mit Finger in den vorgesehen Feldern unterschreiben und abspeichern.
    Wunschweise können wir Dir den Vertrag auch gerne per Post zukommen lassen, damit Du Dir alles in Ruhe durchlesen kannst.
    Unterschrieben kannst Du es dann bequem mit beigelegten Antwortumschlag an uns zurückschicken.

  • Sollte irgendwas Dir nicht passen, kannst Du uns jederzeit mit unserer e-mail Support@DeinNetzExperte.de erreichen und unsere Experten Hotline 0800 55555 69 (24h Hotline) anrufen.
    Falls Du komplett Deine Meinung geändert hast, kannst Du innerhalb von 14 Tagen das Vertragsverhältnis widerrufen und die Wunschprämie zurückschicken.
  • Ja! Du erhälst ein schriftliches Angebot nach unserem Telefongespräch bequem an Deine Adresse geschickt, die Du bei uns hinterlegt hast. Dort werden nochmal alle Konditionen aufgelistet mit der Wunschprämie im Detail. Du unterschreibst das schriftliche Angebot, schickst es an uns zurück und erhältst Tage später einen Durchschlag. Außerdem bekommst Du eine digitale, schriftliche Version des Angebots per .PDF an Deine hinterlegte e-mail zugeschickt.
  • Für einen reibungslosen Wechsel zu deinem neuen Stromanbieter benötigen wir im Bestellprozess folgende Angaben von Dir:

    Deinen vollständigen Namen sowie die Lieferanschrift Deiner Verbrauchsstelle
    Deinen geschätzten Jahresverbrauch (s. Jahresabrechnung Ihres bisherigen Anbieters)
    Wenn Du per Lastschrift zahlen möchtest Deine IBAN Bankverbindung
    Die Zählernummer Deines Strom-/Gaszählers (kann auch im Laufe des Prozesses nachgereicht werden)
    Wenn wir für Dich bei Deinem jetzigen Versorger kündigen sollen, benötigen wir dessen Namen und idealerweise falls zur Hand auch Deine Kundennummer dort.

    Alle Angaben, die Du machst, werden natürlich verschlüsselt übertragen und unterliegen den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

  • Die Kündigung Ihres bisherigen Strom-/Gasliefervertrags übernehmen wir gerne für Dich, darum brauchst Du Dich nicht zu kümmern.

    Solltest Du allerdings aufgrund einer Preiserhöhung oder wegen eines anderen Sonderkündigungsrechts Deinen Anbieter wechseln wollen, so raten wir Dir, den Strom-/Gasvertrag wegen der Kurzfristigkeit selbst zu kündigen. Im Laufe der Bestellung bei Dein NetzExperte kannst Du uns dann das genaue Enddatum Ihres Strom-/Gasvertrags mitteilen.

  • Bei Ihrer Bestellung bei Dein NetzExperte hast Du die Möglichkeit, einen Wunschtermin für den Lieferbeginn anzugeben. Wir werden im weiteren Verlauf Deiner Bestellung alles tun, um diesen Termin einzuhalten.

    Sollte es hier zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen, werden wir Dich umgehend darüber informieren und uns um eine Lösung kümmern, um Dich schnellstmöglich mit deinem neuen Stromanbieter versorgen zu können.

    Auch wenn alle Stricke reißen: Du wirst unter keinen Umständen ohne Strom oder Gas dastehen, da der Gesetzgeber hierfür eine Ersatzversorgung geregelt hat. Für diese Ersatzversorgung musst Du nichts tun – sie greift im unwahrscheinlichen Notfall automatisch.

  • Wir werden die Restlaufzeit bei der Bestellabwicklung berücksichtigen und dafür sorgen, dass Du termingerecht mit dem neuen Dein NetzExperte Stromanbieter versorgt wirst. Deine Restlaufzeit kann bis zu sechs Monate betragen. Entscheidest Du Dich für ein Produkt mit Hardwarebonus, kannst Du direkt bei uns abschließen, wenn die Restlaufzeit Ihres Strom- und/oder Gasvertrages noch maximal drei Monate beträgt. Hast Du eine längere Vertragsbindung bei Deinem Versorger, freuen wir uns, wenn Du Dich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Belieferung vom Dein NetzExperte Stromanbieter anmeldest.

  • Bei einer Preiserhöhung Deines jetzigen Versorgers steht Dir ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu.

    Wir empfehlen in diesem Fall wegen der Kurzfristigkeit selber bei Deinem Versorger zu kündigen, um sicher zu sein, dass alle Fristen eingehalten werden.

    In der Bestellung bei Dein NetzExperte Energie kannst Du uns dann das genaue Enddatum Deines Strom-/Gasvertrags mitteilen.

  • Nein, das brauchst Du nicht. Dein Netzbetreiber wird sich mit Dir in Verbindung setzen, um den Zählerstand zum Ende Deines bisherigen Strom-/Gasliefervertrags zu erfragen. Dein NetzExperte bekommt den Zählerstand dann direkt über den Netzbetreiber. Du brauchst Dein NetzExperte gegenüber nichts tun.
  • Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Dein örtlicher Ersatzversorger auf jeden Fall und jederzeit eine unterbrechungsfreie Strom-/Gasversorgung garantiert.
  • Beim erstmaligen Gespräch erhältst Du nach Einverständnis eine e-mail oder SMS, wodruch Du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags unterschreiben kannst. Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem Dir Dein NetzExperte in einer E-Mail sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Datum des Lieferbeginns mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen.
  • Der bereitgestellte Ökostrom wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen (entspricht den EE01-Kriterien des TÜV Süd). Mit dem Ökostrom wird weiterhin der Aufbau weiterer regenerativer Energien gefördert.

Stromanbieter mit Geschenk: Der Vergleich lohnt sich

Die Stromanbieter lassen sich einiges einfallen, um neue Kunden zu gewinnen. Stromanbieter mit Geschenk bieten vielfältige Sachprämien, um den Anbieterwechsel zu belohnen.


Während sich die Wechselbereitschaft vieler Stromverbraucher in Grenzen hält, herrscht zwischen den Stromanbietern ein erbitterter Konkurrenzkampf. Neben den Branchenriesen müssen mehr als tausend kleinere regionale und überregionale Anbieter um neue Kunden werben. Viele dieser kleineren Anbieter sind unabhängig von einem großen Konzern. Die meisten Stromanbieter begrüßen neue Kunden mit einer Prämie. Es gibt Stromanbieter mit Geschenk, die statt mit einem Geldbonus den Wechsel mit einer Sachprämie belohnen. Das Stromanbieter wechseln mit Geschenk sollte jedoch gründlich überlegt werden. Nicht immer ist so ein Wechsel tatsächlich sinnvoll, da solche Tarife oft mit einer langen Vertragsbindung vebunden sind. Wer den Stromanbieter wechseln mit Geschenk möchte, sollte sich zuvor im Vergleich über die Stromanbieter, deren Tarife und die Prämien informieren.
 


Wie seriös sind Stromanbieter mit Geschenk?


Wer zu einem Stromanbieter wechseln mit Geschenk möchte und den Vergleich auf einem seriösen Portal nutzt, kann grundsätzlich auf Seriosität vertrauen. Diese Stromanbieter, die Flachbildfernseher, die neuesten Smartphones, Tablets, Notebooks oder Fahrräder als Prämien anbieten, ermöglichen den wechselwilligen Kunden mitunter erhebliche Einsparungen gegenüber dem Kauf dieser Waren im Geschäft. Allerdings müssen die Kunden dann häufig auf Wechselboni verzichten und sich mitunter zwei Jahre lang an den Vertrag binden, bevor ein Wechsel möglich ist. Im Vergleich lohnt es sich, genauer auf die Preise zu schauen, denn in der Tat hat niemand etwas zu verschenken. Die Strompreise können etwas höher sein als bei den Stromanbietern ohne Geschenk, die nur einen Wechselbonus gewähren. Mit den höheren Strompreisen und der längeren Vertragsbindung werden die Sachprämien von den Kunden zumindest teilweise bezahlt. Neue Kunden müssen bei einigen Stromanbietern sogar eine Zuzahlung leisten, wenn sie sich für ein hochwertiges Geschenk wie einen teuren Flachbildfernseher entscheiden. Wer allerdings günstig zu einem neuen Notebook oder zum neuesten Smartphone kommen möchte, kann das bei einem Stromanbieter mit Geschenk. Für viele Stromkunden kann Stromanbieter wechseln mit Geschenk ein Anreiz sein, da ein Bonus oft nicht mehr als Anreiz anerkannt wird. Vorteilhaft können Stromanbieter mit Geschenk auch für Stromkunden sein, die über einen negativen Schufa-Eintrag verfügen. Der Kauf solch hochwertiger Waren auf Kredit ist bei einem negativen Schufa-Eintrag nicht möglich, Stromanbieter wechseln mit Geschenk hingegen schon. Auch die Stromanbieter holen eine Schufa-Auskunft ein, doch sind sie nicht so streng und ermöglichen oft auch bei einer ungünstigen Bonität einen Vertragsabschluss.
Stromanbieter mit Geschenk sind also durchaus seriös. Sie bieten hochwertige Geschenke an, um sich von der Konkurrenz abzuheben und sich im immer härter werdenden Konkurrenzdruck behaupten zu können. Es handelt sich aber nicht tatsächlich um Geschenke, sondern nur um Anreize für Neukunden, die mitunter mit einem höheren Strompreis finanziert werden. Die Stromanbieter haben ihre Geldprämien oder Geschenke bereits in den Strompreisen einkalkuliert. Wer den Stromanbieter wechseln mit Prämie möchte, sollte aber genau vergleichen und sich die Strompreise genauer anschauen.



Günstig zu hochwertigen Waren kommen beim Stromanbieter wechseln mit Geschenk


Ein hochwertiges Fahrrad, ein E-Bike, ein teures Notebook, ein Flachbildfernseher oder das neueste Smartphone sind begehrt, doch nicht jeder hat so viel Geld übrig, um sie bar zu bezahlen. Wer eine ungünstige Bonität hat, bekommt nicht immer die Möglichkeit der Ratenzahlung. Anders sieht es bei einem Stromanbieter mit Geschenk aus. Statt einer Geldprämie für den Wechsel bieten die Stromanbieter hochwertige Geschenke an. Genau genommen handelt es sich beim Stromanbieter wechseln mit Geschenk nicht um ein echtes Geschenk, sondern um eine Sachprämie, die mit den Abschlägen für den Strom und teilweise mit einer Zuzahlung finanziert wird. Der Erwerb solcher Sachprämien bei einem Stromanbieter mit Geschenk kann aber günstiger sein als der Einzelkauf solcher Waren. Es ist sinnvoll, die Preise für solche Waren über Preissuchmaschinen wie Idealo zu vergleichen und dann zu prüfen, ob Stromanbieter wechseln mit Geschenk tatsächlich günstiger ist.



Zum Stromanbieter mit Geschenk wechseln, wenn das Geschenk benötigt wird


Wechselwillige Kunden sollten sich nur dann für einen Stromanbieter mit Geschenk entscheiden, wenn sie diese Ware gerade wirklich benötigen. Wird ein neues Smartphone oder ein Flachbildfernseher aktuell gar nicht benötigt, macht das Stromanbieter wechseln mit Geschenk keinen Sinn. Der subjektive Nutzen der Sachprämie entscheidet, ob der Strompreis tatsächlich gerechtfertigt ist. Nicht nur der Grundpreis, sondern auch der Arbeitspreis kann aufgrund einer solchen Sachprämie erhöht sein.
Benötigt der Stromkunde das hochwertige Geschenk wirklich, finanziert er es mit seinen Abschlagszahlungen. Er kauft es quasi auf Kredit, ohne dafür Zinsen zu zahlen. Kunden sparen sich also die Zinsen für den Kredit und die oft aufwendige Beantragung eines Kredits.
Ist die Vertragslaufzeit bei einem Stromanbieter mit Geschenk zu Ende, kann sie sich automatisch verlängern, wenn der Kunde seinen Vertrag nicht fristgerecht kündigt. Die Höhe der Abschlagszahlungen, die auf der Grundlage von Grundpreis und Arbeitspreis ermittelt wird, kann sich dann ändern. Der Vertrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten drohen hohe Abschlagszahlungen, wenn sich der Vertrag verlängert, obwohl die Sachprämie beim Stromanbieter wechseln mit Geschenk schon längst bezahlt ist.
 


Negativer Schufa-Eintrag: Was tun?


Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, bekommt keinen Kredit und kann auch kein Handy mit Vertrag kaufen. Auch die Ratenzahlung, wie sie von verschiedenen Händlern für Waschmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher angeboten wird, ist bei einem negativen Schufa-Eintrag nicht möglich. Hier bietet sich das Stromanbieter wechseln mit Geschenk an. Die Stromanbieter ermöglichen einen Vertragsabschluss auch bei ungünstiger Bonität, denn die Stromversorgung gehört zu den Grundbedürfnissen. Auch ein Stromanbieter mit Geschenk kann bei negativem Schufa-Eintrag gewählt werden, da diese Sachprämie mit den Abschlagszahlungen bezahlt wird.
Vor dem Stromanbieter wechseln mit Geschenk sollte eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt werden. Sie kann einmal jährlich kostenlos auf der Webseite meineSCHUFA.de unter "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" angefordert werden und wird per Post zugestellt. Wird sie online benötigt, ist sie kostenpflichtig und kostet knapp 30 Euro. Diese "Datenkopie" ist eine umfangreiche Auskunft, die alle Daten über Verträge, Kredite und die Einhaltung der laufenden Raten enthält. Diese Selbstauskunft sollte genau geprüft werden. Nicht alle enthaltenen Einträge stimmen tatsächlich. Bei einem falschen Eintrag kann die Löschung beantragt werden. Sind die Einträge berechtigt, werden sie meistens nach drei Jahren gelöscht. Da es sich nicht immer um hohe Beträge handelt und die Liquidität bei einem bestehenden Eintrag schon längst wieder gewährleistet sein kann, sollte eine solche Datenkopie auch beim Stromanbieter mit Geschenk eingereicht werden. Der Stromanbieter prüft die Bonität, doch entscheidet er individuell und kann den Wechsel mit Geschenk auch bei einer ungünstigen Bonität ermöglichen. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Stromanbieter mit Geschenk den Vertragsabschluss ablehnt, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Da ein anderer Anbieter das Stromanbieter wechseln mit Geschenk trotz Schufa-Eintrag ermöglichen kann, sollten es wechselwillige Kunden mit einem negativen Schufa-Eintrag bei einem anderen Anbieter versuchen.
 


Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis


Wer den Stromanbieter wechseln mit Geschenk möchte, sollte im Stromanbietervergleich nicht nur auf die eventuelle jährliche Einsparung gegenüber dem regionalen Grundversorger und auf den Preis pro Kilowattstunde Strom achten. Die meisten Stromversorger unterscheiden zwischen Grundpreis und Arbeitspreis. Bei einem Stromanbieter mit Geschenk kann sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis etwas höher sein, da die Sachprämie bezahlt werden muss.
Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch und wird nicht pro Kilowattstunde angegeben. Es ist eine monatliche Gebühr, die für den Stromanschluss berechnet wird und sich aus Bereitstellungs- und Verrechnungspreis zusammensetzt. Diese Gebühr wird mitunter auch als Zählergebühr bezeichnet. Bei einem Stromanbieter mit Geschenk können zusätzlich Kosten für die Sachprämie im Grundpreis einkalkuliert sein.
Der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde Strom berechnet und in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Wer viel Strom verbraucht, sollte auf einen möglichst niedrigen Arbeitspreis achten. Bei einem Stromanbieter mit Geschenk kann der Arbeitspreis etwas höher sein, um die Sachprämie zu finanzieren. Der Arbeitspreis ist der Verbrauchspreis und enthält
- Netzentgelte
- Beschaffungskosten
- Konzessionsabgaben
- staatliche Steuern
- weitere Abgaben.
Es gibt auch Tarife ohne Grundpreis, die bei einem Stromanbieter mit Geschenk jedoch eher selten sind. Bei den Stromanbietern ohne Grundpreis besteht eine volle Kostenkontrolle. Der Grundpreis als hoher Kostenfaktor entfällt. Allerdings ist bei den Anbietern ohne Grundpreis häufig ein Mindestverbrauch vorgegeben. Stromanbieter ohne Grundpreis sind unter dem Strich nicht immer tatsächlich günstiger.
Grundpreis und Arbeitspreis unterscheiden sich nicht nur je nach Stromanbieter, sondern sie können sich auch abhängig von der Region unterscheiden.



Auf die Kündigungsfrist achten


Wer zu einem Stromanbieter wechseln will, muss zumeist nicht selbst die Kündigung beim alten Stromanbieter vornehmen. Allerdings sollte die Kündigungsfrist beim alten Anbieter beachtet werden. Auch beim neuen Stromanbieter mit Geschenk ist der Blick auf die Kündigungsfrist unumgänglich, damit der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden kann und sich nicht automatisch verlängert. Beim Vergleich der Stromanbieter mit Geschenk lohnt es sich, beim jeweiligen Stromanbieter in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu schauen und dort auf die Kündigungsfrist zu achten. Auch beim alten Anbieter stehen die Kündigungsfristen in den AGB.
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich bei den verschiedenen Stromanbietern. Bei vielen Stromanbietern gilt eine Mindestvertragslaufzeit. Sie liegt bei einem Stromanbieter mit Geschenk oft bei zwei Jahren, da die Sachprämie innerhalb der Mindestlaufzeit bezahlt werden muss. Bei den meisten Stromanbietern liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und drei Monaten. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist muss die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Vertragsende beim Stromanbieter eingehen.
Verbraucherschützer raten bei der Wahl eines Stromanbieters zumeist zu Anbietern mit einer kurzen Kündigungsfrist. Stromkunden sind dann flexibel und können schnell wieder zu einem anderen Anbieter wechseln. Das ist bei einem Stromanbieter mit Geschenk nicht möglich, doch länger als drei Monate sollte die Kündigungsfrist nicht sein.



Sonderkündigungsrecht - wann es vor dem Stromanbieter wechseln mit Geschenk genutzt werden kann


Stromanbieter gewähren ihren Kunden aus zwei Gründen ein Sonderkündigungsrecht: bei einem Umzug und bei einer Preiserhöhung. In solchen Fällen ist der Wechsel zu einem Stromanbieter mit Geschenk schnell möglich. Bei einem Umzug gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Stromkunde sollte in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen und sie per Einschreiben und Rückschein an den Stromanbieter schicken.
Erhöht der Stromanbieter die Preise, muss er das rechtzeitig ankündigen. Auch in diesem Fall hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung. Die Kündigung sollte auch in diesem Fall schriftlich sowie mit Einschreiben und Rückschein erfolgen. Der Stromanbieter mit Geschenk kann nicht die Kündigung beim alten Anbieter vornehmen, wenn der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht hat.

Unterschied zwischen Stromanbieter mit Geschenk und Stromanbieter mit Prämie

Ein Stromanbieter mit Geschenk ist nicht mit einem Stromanbieter mit Prämie oder Bonus zu verwechseln. Ein Geschenk ist eine Sachprämie und ist für viele wechselwillige Kunden interessanter als eine Geldprämie. Gewährt ein Stromanbieter eine Geldprämie, kann der Tarif eine kürzere Laufzeit sowie einen niedrigeren Grundpreis und einen niedrigeren Arbeitspreis beinhalten. Bei einer hochwertigen Sachprämie hingegen muss der Stromkunde eine längere Mindestlaufzeit, einen höheren Grundpreis und oft auch einen höheren Arbeitspreis in Kauf nehmen. Stromanbieter mit Geschenk bieten keinen Wechsel- und Sofortbonus an, wenn es sich um eine hochwertige Sachprämie handelt. Schließlich gilt es, die Sachprämie zu bezahlen. Ein Stromanbieter mit Geschenk ist also kein Stromanbieter mit Bonus. Die Stromanbieter mit Geschenk wollen sich von ihren Mitbewerbern abheben und ihre neuen Kunden länger an sich binden.
 


Welche Prämien werden von den Stromanbietern gewährt?


Wer zu einem Stromanbieter wechseln mit Geschenk möchte, sollte genau überlegen, ob er die Sachprämie tatsächlich benötigt und ob er vielleicht die Prämie in einer anderen Ausführung bevorzugt. Ein Blick auf die genauen Konditionen lohnt sich. Mitunter kann der Wechsel zu einem Stromanbieter mit einem Geldbonus sinnvoller sein als Stromanbieter wechseln mit Geschenk. Einige Stromversorger bieten ihren Kunden gleich mehrere Prämien an. Es ist daher sinnvoll, sich über die verschiedenen Arten der Prämien und Boni zu informieren:
- Sofortbonus
Bereits kurz nach dem Vertragsabschluss erhalten Neukunden bei verschiedenen Stromanbietern einen Sofortbonus. Er wird gewährt, wenn der Kunde vom neuen Anbieter mit Strom beliefert wird. Der Sofortbonus ist eine einmalige Wechselprämie für Kunden, die in den letzten sechs Monaten von diesem Stromversorger nicht mit Strom beliefert wurden. Der Bonus wird bei einigen Stromanbietern nicht ausgezahlt, sondern mit der ersten Stromrechnung verrechnet. Der Kunde erhält den Sofortbonus unabhängig vom Verbrauch.
- Neukundenbonus
Der Neukundenbonus unterscheidet sich vom Sofortbonus und wird ausschließlich für neue Kunden gewährt. Als Neukunden gelten diejenigen, die in den letzten sechs bis zwölf Monaten keinen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter hatten. Auch der Neukundenbonus ist eine einmalige Zahlung und ist vertraglich geregelt. Er wird zumeist erst nach einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten gewährt. Viele Stromanbieter verrechnen den Neukundenbonus mit der Jahresendabrechnung.
- Sachprämie
Stromanbieter mit Geschenk gewähren eine Sachprämie. Vielfältige Sachprämien mit unterschiedlichem Wert können gewährt werden. Ist die Sachprämie hochwertig, muss der Kunde mitunter eine Zuzahlung leisten. Hat die Sachprämie einen geringeren Wert, kann der Stromanbieter mit Geschenk seinem Kunden noch einen Geldbonus gewähren. Muss der Kunde eine Zuzahlung als Eigenanteil leisten, so muss der Stromanbieter mit Geschenk das angeben. Der Eigenanteil muss eindeutig angezeigt werden. Häufig erscheint er in der ersten Stromabrechnung und muss dann vom Kunden bezahlt werden.
Alternativ zu einer Sachprämie können Stromanbieter mit Geschenk auch einen Einkaufsgutschein für neue Kunden gewähren.



Vergleich der Stromanbieter mit Geschenk - das ist wichtig


Wer zu einem Stromanbieter wechseln mit Geschenk möchte, sollte den Vergleich nutzen und sich dabei über die Konditionen informieren:
- eventuelle Einsparung gegenüber dem regionalen Grundversorger
- Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen
- Grundpreis und Arbeitspreis
- Vertragslaufzeit
- Kündigungsfrist
- Art der Sachprämie
Mitunter gewähren einige Stromanbieter mit Geschenk für ihre Neukunden eine Preisgarantie. Häufig erstreckt sich die Preisgarantie über die gesamte Mindestlaufzeit. Der Stromanbieter kann den Preis innerhalb dieser Zeit nicht erhöhen. Allerdings ist eine drastische Preiserhöhung nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Daher ist es wichtig, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen.
Einige Stromanbieter gewähren Verträge mit Vorkasse. Auf keinen Fall sollten wechselwillige Kunden zu einem Stromanbieter wechseln mit Geschenk, der eine Vorkasse verlangt. Der Kunde bleibt auf seinen Kosten sitzen, wenn der Stromanbieter insolvent wird.
 


So funktioniert Stromanbieter wechseln mit Geschenk


Stromanbieter wechseln mit Geschenk funktioniert in wenigen Schritten. Wurde aus dem Vergleich ein Stromanbieter mit Geschenk ausgewählt, kann auf der Webseite dieses Stromversorgers der Antrag gestellt werden. Dabei müssen der Name des alten Anbieters, die Vertragsnummer, die Zählernummer und der Jahresstromverbrauch angegeben werden. Der Jahresstromverbrauch ist auf der Jahresendabrechnung des alten Anbieters angegeben. Der neue Anbieter begrüßt seinen neuen Kunden und nimmt die Kündigung beim alten Anbieter vor. Der alte Anbieter fordert den Neukunden auf, den Zählerstand mitzuteilen. Zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt die Stromlieferung durch den neuen Anbieter. Die Stromversorgung ist jederzeit gesichert.

Der Wechsel zu einem Stromanbieter mit Geschenk ist innerhalb kurzer Zeit vollzogen. Der Vergleich hilft bei der Wahl des Anbieters.

Fazit:

Stromanbieter mit Geschenk sind beliebt, da Stromkunden zu hochwertigen Sachprämien kommen können. Das ist mitunter auch bei einem negativen Schufa-Eintrag möglich. Vor dem Stromanbieter wechseln mit Geschenk lohnt sich ein Vergleich der Konditionen. Die Stromversorgung ist während der Zeit des Wechsels jederzeit gewährleistet.

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